Verursacher muss für Entsorgung aufkommen
Ende Januar wurde der Unteren Abfallbehörde gemeldet, dass in Montabaur-Eschelbach Abfälle in Form von Hausrat und Baumischabfällen illegal entsorgt wurden. Die Vermutung, dass es sich um die Entrümpelung eines Anwesens handelte, bestätigte sich. Demnach fanden sich in den Ablagerungen Hinweise auf ein bereits verstorbenes Ehepaar aus Bendorf am Rhein. Die weiteren Ermittlungen, die unter Mithilfe der zuständigen Polizei durchgeführt wurden, ergaben, dass der neue Eigentümer der Liegenschaft aus dem Kreis MYK verantwortlich für die Ablagerungen in Montabaur ist.
Den Betroffenen erwartet neben einem höheren dreistelligen Bußgeld zudem noch die Rechnung für die Entsorgung durch den örtlichen Bauhof, der mit viel Aufwand diesen Müll beseitigen musste. Die regulären Entsorgungskosten für die Abfälle wären für den Verantwortlichen deutlich günstiger ausgefallen.
Hinweise auf entsprechende Umweltdelikte, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nehmen in der Unteren Abfallbehörde Karsten Kaiser, Tel. 02602 124-372, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, und Marco Metternich, Tel. 02602 124-568, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! dankend entgegen. Alternativ ist eine Meldung bei der Polizeiinspektion Montabaur unter 02602 9226-0 wünschenswert. (Quelle Westerwaldkreis)