Mit einer Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) wird die Landesregierung die finanzielle Ausstattung der Kommunen in den kommenden Jahren weiter verbessern. Der KFA ist seit dem Amtsantritt von Ministerpräsidentin Malu Dreyer bis 2018 um über 900 Millionen Euro gewachsen und werde bis 2021 um weitere 400 Millionen Euro auf über 3,3 Milliarden Euro wachsen. „Wir entwickeln im kommenden Jahr den Finanzausgleich weiter fort und setzen einen Schwerpunkt bei den Städten und Landkreisen mit besonders hohen Ausgaben bei der Sozial- und Jugendhilfe über eine neue Schlüsselzuweisung C3. Zusätzlich verbessern wir nachhaltig die Situation finanzschwacher Gemeinden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Mir liegen gleichwertige Lebensverhältnisse im Land und ein Hand in Hand mit den Kommunen besonders am Herzen. Im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs eines Änderungsgesetzes zum Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) hat der Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, den Betrag von 60 Millionen Euro für die neue Schlüsselzuweisung C3 ab dem kommenden Doppelhaushalt zusätzlich bereitzustellen.
„Die Landesregierung hat große Anstrengungen unternommen, um die finanzielle Situation der Kommunen erheblich zu verbessern. Sie konnten 2015 erstmals seit 25 Jahren einen positiven Finanzierungssaldo aufweisen. Auch im vergangenen Jahr war der kommunale Finanzierungssaldo nahezu ausgeglichen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Möglich gewesen sei dies unter anderem auch durch Maßnahmen des Landes wie der Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Sie wies darauf hin, dass etwa ein Drittel des gesamten Landeshaushalts an die Kommunen gehe.
Höhere Landeszuweisungen unterstützen Kommunen bedarfsgerecht
Im nächsten Jahr erhöhen sich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich um rund 133 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 42,5 Millionen Euro zusätzliche Zuweisungen des Landes im Finanzausgleich außerhalb der Schlüsselzuweisungen. „Der Gesetzentwurf trägt den Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung, löst das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Ziel einer Entlastung von Kommunen mit besonders hohen Sozialausgaben ein und berücksichtigt die Ergebnisse aus der Überprüfung der Auswirkungen bei der Reform des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2014“, erläuterte Innenminister Roger Lewentz.
Bei der Verteilung des Aufwuchses der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 133 Millionen Euro hat sich die Landesregierung auch am kommunalen Finanzierungssaldo orientiert. Daher profitieren die kreisfreien Städte mit ihren überdurchschnittlichen Belastungen in den Sozialetats überproportional. Die Unterstützung der kreisfreien Städte soll durch Maßnahmen der Kommunalaufsicht flankiert werden. So soll zukünftig stärker darauf geachtet werden, dass - wie auch vom Verfassungsgerichtshof und vom Rechnungshof gefordert - Einnahmequellen durch eine Erhöhung der Hebesätze stärker ausgeschöpft werden.
„Für die Gruppe der Landkreise hat sich gezeigt, dass sowohl die Zuweisungen des Landes - nicht zuletzt dank des Stabilisierungsfonds - von Jahr zu Jahr stetig zugenommen haben und sich der Finanzierungssaldo der Landkreise verbessert hat, zuletzt im Jahr 2016 auf einen Überschuss in Höhe von 49 Millionen Euro“, erläuterte Lewentz. Nach den Haushaltsentwürfen planen zwölf Landkreise 2018 mit einem Überschuss und ein Landkreis mit einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt.
Zur Entlastung bei Sozialhilfeausgaben ist im Landesfinanzausgleichsgesetz eine Schlüsselzuweisung C3 mit einem Volumen von 60 Millionen Euro vorgesehen. Zudem werden bei der Reform des Finanzausgleichs ab 2018 auch steuerkraftschwache Ortsgemeinden von höheren Landeszuweisungen profitieren. Vorgesehen sind hier gut 15 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Hinzu kommen rund 10 Millionen Euro für Ortsgemeinden, die Grundzentrum oder Stationierungsstandort sind. Die Landkreise erhalten im Hinblick auf ihre Sozialausgaben knapp 20 Millionen Euro und darüber hinaus rund 8 Millionen Euro höheren Schlüsselzuweisungen. Auch die Verbandsgemeinden können mit fast 9 Millionen Euro mehr Zuweisungen rechnen, die verbandsfreien Gemeinden mit 4 Millionen Euro.
Zinssicherungsschirm: Programm kommunale Liquiditätskredite
„Mit der zusätzlichen Erhöhung der Verstetigungssumme um 60 Millionen Euro entlastet das Land zielgerichtet die Kommunen, die besonders stark durch hohe Sozialausgaben belastet sind. Insgesamt hat sich die finanzielle Situation der Kommunen im Land in den letzten Jahren positiv entwickelt, auch mit der starken Unterstützung durch das Land“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.
Der KFA sei von 2013 bis 2018 um über 900 Millionen Euro gewachsen und werde bis 2021 um weitere 400 Millionen Euro wachsen. Die Steuereinnahmen der Kommunen werden bis 2020 ausgehend vom Jahr 2016 voraussichtlich um insgesamt 1,0 Milliarde Euro oder 24 Prozent steigen. Daneben profitieren die rheinland-pfälzischen Kommunen von weiteren Entlastungen im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. So fallen ab dem Jahr 2020 vor allem die Erhöhungen der Gewerbesteuerumlage ersatzlos weg. Hierdurch stehen den Kommunen jährlich netto rund 150 Millionen Euro an Mehreinnahmen zur Verfügung.
Zusätzlich kündigte die Finanzministerin ein Aktionsprogramm „Kommunale Liquiditätskredite“ an. Trotz der guten finanziellen Gesamtentwicklung ist der Bestand an Liquiditätskrediten in einigen Kommunen weiterhin sehr hoch. „Steigende Zinsen stellen für diese Kommunen ein Risiko dar. Deshalb regen wir als Lösung einen ‚Zinssicherungsschirm‘ an, um das Zinsrisiko zu verringern und das aktuelle Zinsniveau zu nutzen“, erklärte Ahnen. Kommunen, die ihr Zinsänderungsrisiko durch langfristige Zinsbindungen reduzieren, sollen mit einem Zinszuschuss durch das Land unterstützt werden. Zudem sollen mit einem Bonus finanzielle Anreize zum Abbau von Liquiditätskrediten gesetzt werden. „Diese Eckpunkte werden wir in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah erörtern“, sagte Ministerin Ahnen abschließend.