Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ende Dezember 2023 beim Landgericht Koblenz eine Antragsschrift mit dem Ziel der Unterbringung eines 38 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.
In der kürzlich zugestellten Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am Nachmittag des 08.07.2023 im Stadtgebiet von Bad Hönningen in Tötungsabsicht zunächst einen 30jährigen Deutschen unvermittelt mit einem Messer angegriffen und ihm hierbei mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt zu haben. Der Geschädigte konnte den Angriff schließlich abwehren und sich schwer verletzt vom Tatort entfernen. Kurz darauf soll der Beschuldigte eine 55jährige luxemburgisch-belgische Staatsangehörige mit einem weiteren Messer angegriffen und ihr hierbei derart erhebliche Verletzungen zugefügt haben, dass sie trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen am Tatort verstarb. Der Beschuldigte konnte kurz nach der Tat festgenommen werden.
Nach Abschluss der Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft die Straftatbestände des heimtückischen vollendeten und versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ist jedoch davon auszugehen, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Disposition zur Tatzeit schuldunfähig war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Koblenz deshalb zwischenzeitlich mit Beschluss vom 27.09.2023 die einstweilige Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Das Landgericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung zu entscheiden. Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)