Der Landkreis Limburg-Weilburg hat die Aufgabe, Flüchtlingen nach der Zeit ihrer Erstaufnahme für den weiteren Verlauf des Asylverfahrens einen angemessenen Wohnraum zu bieten. Dies trifft ebenso auf die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu.
Deshalb suchen wir Zimmer, Wohnungen, Häuser oder andere Immobilien, die dafür geeignet sind.
Zimmer oder Wohnungen
Sie haben ein Zimmer oder eine Wohnung zu vermieten?
Das kann für uns und die geflüchteten Menschen eine große Hilfe sein.
Wir bitten Sie, uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;zu senden.
Erste Informationen können sie auch telefonisch unter 06431/296-473 oder 06431/296-530 erhalten.
Die E-Mail sollte folgende Informationen enthalten:
Ihre persönlichen Kontaktdaten
Anschrift des zu vermietenden Objektes
Größe (m²) und Kosten (aufgeteilt in Nettokaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)
Aufteilung der Wohnung
Ab wann verfügbar
Wir sichten die Angebote und setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Vielen Dank vorab für Ihr Engagement.
Hintergrund-Informationen zum Vermieten von Wohnraum an Flüchtlinge:
Die geflüchteten Personen sind selbst Mieter und Vertragspartner. Die Miet- und Nebenkostenzahlungen werden über den Landkreis Limburg-Weilburg als Sozialhilfeträger geregelt.
Vor einer Vertragsunterzeichnung ist ein Kennenlernen zwischen Vermieter und Mieter möglich.
Es wäre vorteilhaft, wenn die Wohnung möbliert wäre.
Benötigt wird eine Mietbescheinigung. Diese erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Das Sozialrecht regelt die Übernahme einer angemessenen Miete. Was angemessen ist, wird vom Landkreis Limburg-Weilburg als Sozialhilfeträger festgelegt. (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)