Der Fall um ein Mädchen, dass bei einem Badeunfall in Höhr-Grenzhausen eine schwere Behinderung davongetragen hat, wird in Koblenz neu verhandelt. Die Eltern hatten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt, was jedoch abgelehnt wurde. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile auf und legte gleichzeitig Maßstäbe für die Schwimmaufsicht fest. Die Aufsicht muss das Geschehen im Wasser ständig überwachen können und unter Umständen den Standort häufiger wechseln, beobachten und kontrollieren, ob gefährliche Situationen für die Badegäste entstehen. Der Fall wurde ans Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen. Dort muss geklärt werden, ob die Badeaufsicht im Naturschwimmbad Linderhohl in Höhr-Grenzhausen Fehler gemacht hat und das Mädchen schneller hätte gerettet werden können. Das Kind hatte sich 2010 in einem Seil verheddert und war beinahe ertrunken. Es konnte reanimiert werden, trug aber irreparable Hirnschäden davon.