Der Westerwaldkreis fördert die Modernisierung der Sportplatzbeleuchtung durch Umrüstung auf moderne und energiesparende Beleuchtung in den Westerwälder Gemeinden. Dafür werden die Richtlinien der Sportförderung so geändert, dass eine Umrüstung der Flutlichtanlagen auf Energiespar- oder LED-Lampen mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro pro Maßnahme gefördert werden können. Antragssteller können Gemeinden oder Sportvereine sein. Dafür wird der Ansatz der Sportförderung um 100.000 € erhöht. Ausgezahlt werden sollen die Gelder ab dem kommenden Jahr.
In zahlreichen Gemeinden des Westerwaldkreises ist in den nächsten Jahren eine Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung notwendig, da die bisherigen Leuchten nicht mehr wirtschaftlich sind und zum Teil nicht mehr produziert werden.
Der Einsatz von LED-Beleuchtung oder Energiesparlampen ist ökologisch sinnvoll und spart Energie. Daneben ist er auch wirtschaftlich, da die Beleuchtungskosten für Gemeinden und Vereine deutlich (um bis zu 80%) sinken. Die kurzfristige Umsetzung dieser deshalb außerordentlich sinnvollen Umstellung scheitert in vielen Fällen an den Investitionskosten, die je nach Umrüstung zwischen 15000 und 30000 Euro pro Flutlichtanlage liegen.
Ein Zuschuss zu diesen einmaligen Investitionskosten hilft den Träger der Sportplätze, diese Umstellung kurzfristig vorzunehmen. Dies ist gleichermaßen ein Beitrag zur Finanzentlastung von Gemeinden und Sportvereinen und ein Beitrag zum Umweltschutz gleichermaßen.
Der Zuschussbeitrag soll 10.000 Euro nicht übersteigen, damit pro Jahr ein Anreiz für eine größere Zahl an Umrüstungen gesetzt wird, eine Eigenbeteiligung des Sportplatzträgers ist ebenfalls sinnvoll. Die Finanzierung soll über die Sportförderung erfolgen, der Haushaltsansatz soll dazu um 100.000 Euro erhöht werden, damit im ersten Jahr mindestens zehn Umrüstungen gefördert werden können.