Freudenberg (ots)
Nach dem Tötungsdelikt zum Nachteil einer 12-Jährigen aus Freudenberg im März 2023 hat die Staatsanwaltschaft in Siegen das Verfahren nun aufgrund der Strafunmündigkeit der beiden Tatverdächtigen eingestellt.
In den vergangenen Monaten hatte es umfangreiche Ermittlungen im Nachgang des Vorfalls gegeben. Insbesondere galt es zu klären, ob ein möglicher Tatvorwurf gegen weitere Personen besteht.
Durch die Ermittlungen von Mordkommission und Staatsanwaltschaft haben sich keinerlei Hinweise auf eine Tatbeteiligung einer dritten strafmündigen Person ergeben. (Quelle Polizei Siegen Wittgenstein)