Die 3. gr. Strafkammer des Landgerichts hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.06.2022 wegen „versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit vorsätzlichen verbotenen Kraftfahrzeugrennens und mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in weiteren drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln“, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sowie den Vorwegvollzug eines Teils der Gesamtfreiheitsstrafe angeordnet und eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt.
Auf die zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat der BGH das Urteil teilweise aufgehoben und an das Landgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Das Landgericht wird nunmehr erneut zu entscheiden haben, ob der Angeklagte sich des versuchten Mordes strafbar gemacht hat, nachdem er sich mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit einer Verkehrskontrolle entzogen hat und in eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße gefahren ist. Auf der dortigen Fahrbahn mussten Zeugen und Zeuginnen, die mit Kleinkindern unterwegs waren, sich und ihre Kinder in Sicherheit bringen, weil der Angeklagte, ohne seine Geschwindigkeit zu verringern, seine Flucht fortsetzte. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)