Nister (ots)
Am Montag, 14.08.2023, 06:53 Uhr, wurde über die Rettungsleitstelle ein schwerer Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen und eingeklemmten Personen auf der Bundesstraße 414 an der Schneidmühle in der Gemarkung Nister gemeldet. Da zunächst das Ausmaß dieses Unglückes unklar war, alarmierte die Leitstelle Polizei, Rettungswagen, Notarzt, Rettungshubschrauber und die Feuerwehr. Die Bergung, Unfallaufnahme und Räumung der Unfallstelle dauerte bis 09:10 Uhr an, bis dahin war der Bereich teilweise gesperrt.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr eine 38jährige SUV-Fahrerin aus der Verbandsgemeinde Bad Marienberg die B 414 aus Richtung Bad Marienberg und wollte an der Schneidmühle nach links auf die L281 in Richtung Hachenburg beziehungsweise Nistertal abbiegen. Dabei übersah sie trotz des weithin einsehbaren Straßenverlaufes den aus Richtung Nister entgegenkommenden Personenkraftwagen eines 19jährigen Fahrers aus der VG Hachenburg, der bevorrechtigt in Richtung Bad Marienberg fuhr. Beide Fahrzeuge prallten fast frontal aufeinander, der PKW des 19jährigen prallte zusätzlich noch mit einem weiteren PKW zusammen. Die 25jährige Fahrerin dieses Fahrzeuges aus der VG Bad Marienberg war auf der B414 in Fahrtrichtung Nister unterwegs gewesen und befand sich neben der Verursacherin, als diese den Abbiegestreifen befuhr. Diese drei Fahrzeuge wurden sehr stark beschädigt. Die 38jährige musste mittels Rettungsschere von der Feuerwehr aus ihrem Fahrzeug befreit werden. Sie kam mit Verletzungen im Hüftbereich per Rettungshubschrauber in ein Koblenzer Krankenhaus. Lebensgefahr bestand glücklicherweise für sie und die anderen Verletzten nicht. Der 19jährige erlitt eine Verletzung im Rückenbereich, die 25jährige konnte mit relativ leichten Verletzungen bereits wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. Durch abgefallene Teile wurden zwei weitere Fahrzeuge leicht beschädigt, deren Insassen unverletzt blieben. Es sind Zeugen vorhanden, dennoch werden Zeugen gebeten, sich bei der Polizei Hachenburg, 02662 95580, zu melden, sofern sie sachdienliche Hinweise zu dem unmittelbaren Unfallgeschehen machen können. (Quelle Polizei Hachenburg)