Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein im Zusammenhang mit dem Fund einer Babyleiche am 29.08.2022 in Oberirsen wegen des Anfangsverdachts des Totschlags gegen eine jugendliche Person geführtes Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen konnte ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat nicht begründet werden.
Weder bei der Obduktion des Leichnams noch im Zuge der veranlassten weiteren Ermittlungen haben sich tragfähige Hinweise dafür ergeben, dass das aufgefundene Kind zum Zeitpunkt der Geburt noch gelebt hat und aufgrund einer Gewalteinwirkung oder eines anderweitigen Fremdverschuldens verstorben sein könnte. Aus diesem Grund lässt sich ein strafbares Handeln nicht mit der erforderlichen Gewissheit belegen. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)