KOBLENZ. Wie berichtet, ändern sich um 1. Januar 2023 die Strom- und Gastarife der Energieversorgung Mittelrhein (evm). Um zum Jahreswechsel eine genaue Abgrenzung von altem zum neuen Preis zu erreichen, wollen viele Kundinnen und Kunden ihren Zählerstand zum 31. Dezember 2022 mitteilen. Die evm bittet darum, das nur schriftlich zu tun – online im Kundenportal, im Chat auf der evm-Webseite, per E-Mail, Brief oder Fax. „Prinzipiell ist es nicht notwendig, den Zähler zum Jahreswechsel abzulesen. Die Abgrenzung zum 31. Dezember erfolgt automatisch anhand sogenannter Gradtagszahlen. Dieses Verfahren ist gesetzlich so vorgegeben. Wer trotzdem den Zählerstand an uns übermitteln will, kann das gerne tun. Wir bitten allerdings darum, auf andere Kontaktkanäle als Telefon oder Kundenzentren zurückzugreifen“, so evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. Denn das Team dort sei durch das hohe Anfrageaufkommen weiterhin überlastet.
Das führt zu langen Wartezeiten, die durch Zählerstandsübermittlungen noch ausgedehnt werden könnten. „Am bequemsten und sichersten für alle Beteiligten ist die Übermittlung über unser Kundenportal. Geht das nicht, stehen weitere Wege bereit. Noch ein Tipp von mir: Die Daten müssen nicht direkt Anfang Januar übermittelt werden. Das geht auch noch einige Wochen später. Wichtig ist nur, dass der Stand zum Jahreswechsel abgelesen und das entsprechende Datum eingetragen wurde“, erklärt Peerenboom.
Kundinnen und Kunden der evm können ihren Zählerstand unter www.evm.de/kundenportal, per E- Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, über den Chat auf der evm-Webseite, per Brief oder Fax an 0261 402- 71830 übermitteln.
evm informiert über Preisbremsen
Viele Kundenanfragen befürchtet die evm auch beim Thema Preisbremsen für Gas und Strom. Wie geplant, sind die jetzt von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie treten ab 1. März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Die evm erklärt dazu, dass die Abschläge für Januar und Februar so bleiben, wie zuletzt mitgeteilt. Im März werde dann die Entlastung für Januar und Februar berücksichtigt. „Wir informieren alle Kundinnen und Kunden im Februar über ihre neuen Abschläge“, so Peerenboom. „Sie müssen nichts tun – alle erhalten die Entlastung ganz automatisch. Wir bitten daher auch an dieser Stelle von Fragen an unseren Kundenservice abzusehen. So schaffen wir es gemeinsam, schneller die aufgelaufenen Anfragen abzuarbeiten und die Wartezeit wird für unsere gesamte Kundschaft hoffentlich bald kürzer.“ (Quelle evm)