In dieser Woche wurde das 8. SGBIV-Änderungsgesetz in den Bundestag eingebracht, mit dem auch eine deutliche Verbesserung für Rentnerinnen und Rentner umgesetzt wird. Das teilt die heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Tanja Machalet mit.
„Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentnerinnen und –rentner wird gänzlich aufgehoben. Gleichzeitig wird die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten so angepasst, dass sie einen jährlich dynamisierten Betrag hinzuverdienen können“, erläutert Machalet.
Die Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten dürfen im laufenden Jahr 2022 bis zu 17.272,50 € dazu verdienen. Danach wird die Grenze nach einem festen Schlüssel in jedem Jahr nach oben angepasst.
„Gerade bei den kleineren Renten, wie wir sie in unserem ländlichen Raum leider kennen, kann dies zu einer erkennbaren finanziellen Entlastung beitragen“, ist sich Tanja Machalet sicher. „Bei den Erwerbsminderungsrenten kann die neue Regelung sogar eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt werden, was auch im Hinblick auf die Fachkräftesituation hilfreich sein kann.“
Die Regelungen werden auch auf die Alterssicherung von Landwirtinnen und Landwirten übertragen. „Das begrüße ich als Abgeordnete, die einen ländlich geprägten Wahlkreis vertritt, ausdrücklich“, stellt Machalet fest. (Quelle Tanja Machalet)