Angepasste Tarife gelten ab dem 1. November – Mehrwertsteuersenkung wird weitergegeben
KOBLENZ. Die Bundesregierung hat bekanntlich zwei neue Umlagen eingeführt, die zur Sicherstellung der Erdgasversorgung in Deutschland beitragen sollen: die Gasspeicher- und die Gasbeschaffungsumlage. Außerdem steigt die Bilanzierungsumlage. Diese Umlagen reicht die Energieversorgung Mittelrhein (evm) eins zu eins an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Aus diesem Grund ändern sich die Erdgastarife der evm. „Diese Preisänderung greift erst zum 1. November und damit einen Monat später als bei nahezu allen anderen Anbietern. Um unsere Kunden in dieser schwierigen Lage zumindest etwas zu entlasten, übernehmen wir die Oktober-Umlage für sie“, erklärt evm-Unternehmenssprecher Christian Schröder.
Mit der Gasspeicher- und der Gasbeschaffungsumlage will die Bundesregierung die erheblichen Mehrkosten solidarisch auf alle umlegen, die mit Erdgas versorgt werden. Auf der anderen Seite will sie die Kostenbelastungen durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent abfedern. Durch diese Reduzierung fällt die umlagenbedingte Erhöhung der Gastarife bei der evm deutlich geringer aus. Im Bereich der Grundversorgung (Tarif Normalgas) bedeutet dies konkret: Der Arbeitspreis steigt zum 1. November brutto von derzeit 14,90 Cent auf 16,66 Cent pro Kilowattstunde, also um rund zwölf Prozent. Christian Schröder betont: „Darin sind lediglich die neuen Gasumlagen sowie die bundesweite Erhöhung der Bilanzierungsumlage enthalten. Die Senkung der Mehrwertsteuer gibt die evm selbstverständlich zum 1. Oktober an ihre Kunden weiter.
Über die Preisanpassung informiert die evm ihre Kunden in einem Brief, der in diesen Tagen verschickt wird. Darin sind die Änderungen detailliert erläutert. Außerdem ist darin die neue Höhe des monatlichen Abschlags aufgeführt, der erstmals zum 1. November greift. (Quelle evm)