Am 20.08.2022, um kurz nach Mitternacht, beabsichtigte eine Streifenwagenbesatzung in der Ortslage Ransbach-Baumbach einen mit zwei Personen besetzten Pkw zum Zwecke der Durchführung einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten. Auf das aktivierte Anhaltesignal "Stopp Polizei" reagierte der bis dato unbekannte Pkw-Fahrer jedoch nicht. Auch nach zusätzlicher Aktivierung von Blaulicht und Martinshorn setzte dieser seine Fahrt fort. Hierdurch ergab sich eine Verfolgungsfahrt mit einer Geschwindigkeit im Bereich von 40 - 50 km/h durch die Ortschaften Ransbach-Baumbach und Ebernhahn, ohne das weitere Fahrzeuge gefährdet wurden. Auch das Ausschalten der Fahrzeugbeleuchtung führte nicht zum Abschütteln des Streifenwagens. Durch hinzugezogene Unterstützungskräfte konnte der Pkw in einer Sackgasse in Ebernhahn gestoppt werden. Fahrer und Beifahrer setzten daraufhin die Flucht zu Fuß fort. Nach einer kurzen Verfolgung - diesmal zu Fuß - wurde der verantwortliche Pkw-Fahrer gestellt. Der Grund für das gezeigte Verhalten des 18-Jährigen Fahrzeugführers aus der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach dürfte in einer nicht vorhandenen, erforderlichen Fahrerlaubnis liegen. Der Heranwachsende hat sich nun wegen mehrere Straftatbestände zu verantworten. Er hatte den Pkw ohne die Erlaubnis bzw. Kenntnis der Eltern benutzt. Die niedrige und untypische Geschwindigkeit des flüchtenden Pkw ließ sich durch die ausschließliche Benutzung des ersten Gangs durch den Fahranfänger erklären. (Quelle Polizei Montabaur)