In dem Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell sowie den Landesverband der Partei hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den Erlass eines Strafbefehls gegen einen ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei dem Amtsgericht Cochem - Strafrichter - beantragt, den dieses auch erlassen hat. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.
Darin wird dem Abgeordneten in seiner Eigenschaft als Verantwortlichem des CDU-Landesverbandes zur Last gelegt, sechs Parteispenden in einer Gesamthöhe von 56.000,- EUR in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2014, 2015 und 2016 entgegen § 25 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 PartG pflichtwidrig nicht an den Präsidenten des Deutschen Bundestages abgeführt zu haben. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die hiesige Presseerklärung vom 22.11.2017. Wegen der Nichtmeldung verhängte der Präsident des Deutschen Bundestages eine Strafzahlung nach § 31c PartG in Höhe des Dreifachen der Spenden gegen die CDU. Die Spenden der Jahre 2012 und 2014 haben darüber hinaus Eingang in die jährlichen Rechenschaftsberichte der CDU Deutschlands gefunden, die infolgedessen unrichtig waren. Die Staatsanwaltschaft bewertet dies als Untreue in sechs Fällen (§ 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch) und in zwei Fällen als Vergehen gem. § 31d Abs. 1 Nr. 1 PartG. Im Übrigen wurde das Verfahren nach § 154 Strafprozessordnung eingestellt.
Gegen vier weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen an. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)