Wissen (ots)
Am frühen Morgen des 19.09.2021 warf ein zunächst unbekannter Täter offenbar grundlos einen durch ihn zuvor an anderer Stelle entnommenen 12kg-schweren Gullideckel auf die Windschutzscheibe eines an ihm in der Stadionstraße in Wissen vorbeifahrenden PKW. Nur dem Zufall war es hierbei überlassen, dass der Deckel, nachdem er die Windschutzscheibe vollständig durchschlug, den Beifahrer lediglich leicht verletzte. Dieser stieg aus dem PKW und verfolgte den nun flüchtenden Täter im Affekt, der Täter wiederrum nahm dies zum Anlass und schlug den Beifahrer mit einer ebenfalls mitgeführten Eisenstange, woraufhin dieser von der Verfolgung absah.
Der Täter und sein Begleiter konnten zunächst unerkannt fliehen. Die Polizeiinspektion Betzdorf führte daraufhin unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz und in enger Zusammenarbeit mit dieser ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verbrechens gemäß § 315b StGB - dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Es wurde unmittelbar eine Ermittlungsgruppe, bestehend aus Beamten der Polizei- und Kriminalinspektion Betzdorf sowie der Polizeiwache Wissen, eingerichtet, die im Anschluss mit Hochdruck die Ermittlungen aufnahm. Durch umfangreiche Nachbarschaftsbefragungen, Auswertungen von Überwachungskameras sowie weitere strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen -hier seien insbesondere die Spurenauswertungen am Gullideckel und der Eisenstange hervorzuheben- konnte sodann ein dringender Tatverdacht gegen einen 33jährigen, bereits erheblich straffällig gewordenen Mann aus der Region, begründet werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde gegen diesen ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, welcher am 08.02.2022 vollstreckt werden konnte. Zudem wurde die Wohnung des Tatverdächtigen durch Angehörige der Ermittlungsgruppe durchsucht und der 33jährige festgenommen. Im Rahmen einer richterlichen Vorführung wurde der U-Haftbefehl verkündet und der Tatverdächtige wurde bis zur Hauptverhandlung in die Justizvollzugsanstalt Koblenz verbracht. Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Betzdorf wurde der nun Angeklagte am 15.06.2022 unter anderem wegen dieser Tat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 5 Monaten ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt. (Quelle Polizei Wissen)