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Bund stellt leider Ausgleichszahlungen ein

54 rheinland-pfälzische Krankenhäuser werden am 17. Mai 2022 bedauerlicherweise letztmalig Ausgleichzahlungen in Höhe von insgesamt 38.318.808,06 Euro erhalten. Die Auszahlungen umfassen den 20. März 2022 und die Kalenderwochen zwölf bis sechzehn (nur bis 18. April 2022). Da der Bund die Ausgleichszahlungen nicht über den 18. April 2022 verlängert hat, ist dies die letzte Tranche, die überwiesen wird. Insgesamt sind dann mehr als 191,4 Millionen Euro an die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser allein an Ausgleichszahlungen geflossen. Ursprünglich sollten die Ausgleichszahlungen nur bis zum 19. März 2022 ausgezahlt werden, jedoch wurde dies durch den Bund kurzfristig und auch letztmalig bis zum 18. April 2022 verlängert.

„Die finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser bleibt wichtig. Es ist bedauerlich, dass sich der Bund aus dieser Verantwortung zurückzieht. Gerade jetzt wären weitere Ausgleichzahlungen für die von der Pandemie in höchstem Maße belasteten Einrichtungen nicht nur ein Signal der Entlastung, sondern auch der Wertschätzung gewesen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die Landesregierung habe sich stets für eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen bis zum 30. Juni eingesetzt, damit die Krankenhäuser in dieser Ausnahmesituation weiterhin Planungssicherheit behalten können.

„Die Ausgleichszahlungen dienen dazu, dass Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich dafür erhalten, dass sie Betten für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Personen freihalten“, so der Minister. Die Liquidität der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie sei durch diese Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge gesichert worden. Letztere werden noch bis zum 30. Juni gezahlt. „Diese Gelder werden nach wie vor dringend benötigt, denn die Zeichen stehen in den Krankenhäusern noch nicht auf Entwarnung. Es bleibt auch in der Übergangszeit in die endemische Lage wichtig, eine medizinische Versorgung jederzeit gewährleisten zu können“, so der Gesundheitsminister. (Quelle Staatskanzlei Mainz)