Für die Bewältigung der Pandemiefolgen bei den Kommunen sieht das Landeshaushaltsgesetz eine einmalige Sonderzahlung an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 12,50 Euro je Einwohner vor. Die Gesamtsumme in Höhe von 51,2 Millionen Euro wird das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung auszahlen. „Damit setzt die Landesregierung ihren Kurs der konsequenten Unterstützung der Kommunen währende der Pandemie fort“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Bereits im Jahr 2020 habe das Land eine Sonderzahlung in Höhe von rund 102,4 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte geleistet, um diese im Zusammenhang mit den andauernden Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mittelbar würde somit ein Beitrag geleistet, um die Umlagebelastung der kreisangehörigen Gemeinden nicht weiter zu erhöhen, so der Minister. Die Landkreise können ihre kreisangehörigen Gemeinden an den Mehreinnahmen aus der Sonderzahlung beteiligen.
Gemäß der Gesetzesbegründung ist die Auszahlung durch das LSJV vorzunehmen.
Dabei ist als Einwohnerzahl die vom Statistischen Landesamt zum Stand 31. Dezember 2020 nach Verwaltungsbezirken ermittelte Bevölkerungszahl zugrunde zu legen. „Auch die Kommunen wurden in der Pandemie vor besondere Herausforderungen gestellt. Das Engagement und der Einsatz, der auf kommunaler Ebene erfolgt ist und immer noch erfolgt, verdienen nicht nur besondere Wertschätzung, sondern auch einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Daher freue ich mich besonders darüber, mit diesem Beitrag unterstützen zu können“, so Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Die ersten Auszahlungen sollen ab dem 13. Mai 2022 erfolgen. Eine Tabelle mit einer Übersicht, welcher Landkreis wieviel Geld erhält, finden Sie im Anhang. (Quelle Staatskanzlei Mainz)