Am Mittwochvormittag führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Straßenhaus in Neustadt Wied stationäre Verkehrskontrollen durch. Hierbei ahndeten die Beamten im Ordnungswidrigkeitenbereich 5 Gurt- und 3 Mobiltelefonverstöße. Zudem stellten die Beamten bei der Kontrolle eines 65 - jährigen PKW Fahrers fest, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Ihm wurden die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Ebenfalls am Mittwochvormittag ahndeten Polizeibeamte im Rahmen der Streife 3 Gurtverstöße, einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einen Verstoß gegen das Abfallverbringungsgesetz. In der Hospitalstraße in Asbach fiel den Beamten ein Kleinkraftrad auf, welches mit einem Versicherungskennzeichen aus 2021 versehen war. Das Kennzeichen wurde sichergestellt. Gegen den 30 - jährigen Fahrer ist ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet worden.
Auf der Landesstraße 270 bei Neustadt (Wied) kontrollierten die Beamten einen "Schrottsammler", an dessen Fahrzeug nicht das erforderliche "A-Schild (umgangssprachlich auch Abfall - Schild)" befestigt war. Den Fahrer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallverbringungsgesetz. (Quelle Polizei Straßenhaus)