Gastfamilien für geflüchtete Kinder und Jugendliche gesucht
Unter den geflüchteten Menschen aus der Ukraine befinden sich unbegleitete Kinder und Jugendliche. Deshalb geht das Jugendamt davon aus, dass auch Kinder und Jugendliche ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte dem Westerwaldkreis zugewiesen werden. Um im Bedarfsfall reagieren zu können, sucht der Pflegekinderdienst des Westerwaldkreises laut Pressemeldung nach Gastfamilien, die bereit sind, die ukrainischen Kinder und Jugendlichen vorübergehend bei sich aufzunehmen.
Die Jugendamtsleitung und die Leitung des Pflegekinderdienstes weisen darauf hin, dass auf die angehenden Pflegeeltern besondere Anforderungen zu kommen. Denn die Kinder und Jugendlichen haben Traumatisches erlebt, haben ihre Familie zurücklassen müssen und sind mit großen Ängsten konfrontiert. Die Mitarbeitenden des Jugendamtes hoffen darauf, dass sich Familien finden, die den Kindern und Jugendlichen für eine ungewisse Zeit Fürsorge und Geborgenheit bieten können.
Mit den interessierten Bewerbern werden zunächst Gespräche in den sprichwörtlichen eigenen vier Wänden geführt, um einen Eindruck über die Gegebenheiten der Gastfamilie zu bekommen. Zudem besteht laut Pressemeldung so die Möglichkeit, die grundlegenden Anforderungen, die eine solch verantwortungsvolle Aufgabe mit sich bringt, mit dem Pflegekinderdienst zu besprechen. Die Familien werden vom Pflegekinderdienst bei der Bewältigung der auf sie zukommenden Aufgaben beraten und unterstützt. Für die Leistungen wird ein monatliches Pflegegeld zur Sicherung des Unterhalts gewährt. Notwendig wird es sein, dem Pflegekinderdienst verschiedene Unterlagen wie zum Beispiel ein Führungszeugnis einzureichen.
Bei Fragen und Interesse können Familien sich per Mail bei dem Pflegekinderdienst unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden. Dieser steht auch bei Vorbehalten gerne beratend zur Verfügung. (Quelle Westerwaldkreis)