Altenkirchen/Kreisgebiet. Rund 120 Angebote für Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind nach dem Aufruf der Kreisverwaltung Ende vergangener Woche bislang allein im Kreishaus in Altenkirchen eingegangen. „Die Bereitschaft, den Menschen aus der Ukraine zu helfen, ist auch bei uns im Kreis riesig“, bestätigt Landrat Dr. Peter Enders. Zu den 120 Angeboten – von Einfamilienhäusern über Wohnungen unterschiedlicher Größe bis zu einzelnen Schlafplätzen – kommen noch viele Angebote, die unmittelbar bei den Verbandsgemeinden eingehen. Allein die beim Kreis angebotenen Unterkünfte decken den Bedarf für gut 200 Wohnplätze. Dabei setzen Kreis und Verbandsgemeinden bewusst auf die dezentrale Unterbringung in kleinen Einheiten. Gleichwohl bereitet man sich im Kreishaus auch darauf vor, bei Bedarf in den nächsten Wochen auch größere Gruppen kurzfristig unterzubringen.
Knapp 100 geflüchtete Menschen aus der Ukraine listet die Kreisverwaltung mit Stand von Montagnachmittag offiziell – also diejenigen, die sich bei den Ämtern gemeldet haben, um hier Unterstützungsleistungen zu bekommen. Hinzu kommen derzeit weitere Menschen, die bei Freunden oder Familienangehörigen untergekommen sind. Das ist grundsätzlich möglich. Bürgerinnen und Bürger der Ukraine konnten sich bislang ohnehin für die Dauer von 90 Tagen visumsfrei in Deutschland aufhalten, vorausgesetzt, sie verfügen über einen biometrischen Reisepass. Dieser visumsfreie Kurzaufenthalt berechtigte nicht zur Erwerbstätigkeit oder zum Bezug von Sozialleistungen. Mit Inkrafttreten der Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union am 4. März kommt der einschlägige Paragraf des Aufenthaltsgesetzes (§ 24 AufenthG) unmittelbar zur Anwendung, das heißt, dass ab diesem Datum Aufenthaltstitel erteilt werden können. Das Bundesinnenministerium hat eine Verordnung angekündigt, die die aufenthaltsrechtliche Situation rückwirkend zum 24. Februar regelt. Wer Unterkünfte anbieten möchte, kann hierzu Kontakt mit der Kreisverwaltung aufnehmen: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Über die gesetzlichen Regelungen zu Einreise, Aufenthalt und den Bezug von Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine informieren das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf ihren jeweiligen Webseiten ausführlich: www.bmi.bund.de und www.bamf.de (Quelle Kreis Altenkirchen)