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Altenkirchen. Der Kreis Altenkirchen untersagt auch weiterhin unangemeldete und nicht genehmigte so genannte Montagsspaziergänge. Eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom 14. Januar bestätigt die Regelung der vergangenen Wochen: Demnach sind die Durchführung von und Teilnahme an dem für den 17. Januar in der Kreisstadt geplanten und angekündigten, aber unangemeldeten Montagspaziergang untersagt wird. Gleiches gilt für jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis bis zum 23. Januar.

Weil die Veranstaltungen in Altenkirchen bislang weder angemeldet noch genehmigt waren und eine hohe Anzahl ungeimpften Personen teilgenommen hat, verstoßen sie laut Kreisverwaltung gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und das Versammlungsgesetz, bergen zudem große Ansteckungsrisiken. Die Veranstalter der unangemeldeten „Spaziergänge“ umgehen demnach bewusst das Anmelde-Erfordernis und damit verbundene Auflagen. „Die Allgemeinverfügung richtet sich bewusst gegen diese nicht angemeldeten Versammlungen“, so Landrat Dr. Peter Enders. Angemeldete Veranstaltungen hingegen könnten unter Auflagen durchgeführt werden. 

Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung weiterhin konsequent kontrolliert und geahndet werden. Dabei drohen in der Regel Bußgeldbeträge von mindestens 200 Euro. Die neue Allgemeinverfügung wird mit Datum vom 14. Januar auf der Website des Kreises (https://www.kreis-altenkirchen.de) veröffentlicht, sie tritt am 17. Januar in Kraft.

 (Quelle Kreis Altenkirchen)