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Kreis Altenkirchen erlässt neue Allgemeinverfügung – Verstöße werden mit Bußgeld geahndet 

Altenkirchen. Unangemeldete und nicht genehmigte so genannte Montagsspaziergänge bleiben im Kreis Altenkirchen weiter untersagt. Eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom 7. Januar besagt, dass die Durchführung von und Teilnahme an dem für den 10. Januar in der Kreisstadt geplanten und angekündigten, aber unangemeldeten Montagspaziergang untersagt wird. Gleiches gilt für jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis bis zum 16. Januar.

„Es bleibt dabei: Die Veranstaltungen sind weder angemeldet noch genehmigt, sie verstoßen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und das Versammlungsgesetz und bergen aufgrund der hohen Teilnehmerzahl von ungeimpften Personen Ansteckungsrisiken“, unterstreicht Landrat Dr. Peter Enders.

Das hätten die Erfahrungen der letzten Montage sowohl in Altenkirchen als auch in vielen anderen Ort in Deutschland gezeigt. Derzeit sei der gemeinsame Aufenthalt nicht immunisierter Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet. 

Die Veranstalter der unangemeldeten „Spaziergänge“ umgehen bewusst das Anmelde-Erfordernis und damit verbundene Auflagen. Die Allgemeinverfügung richtet sich bewusst gegen diese nicht angemeldeten Versammlungen. Inzwischen, so teilt die Kreisverwaltung mit, reisen Personen aus dem Raum Köln an, um in Altenkirchen an den Veranstaltungen teilzunehmen. In diesem Zusammenhang fordert der Landrat ein stärkeres polizeiliches Engagement des Landes: „Hier muss man klare Kante zeigen. Der bisherige Kräfteansatz der Polizei reicht hier nicht mehr aus." Er hat deshalb Innenminister Roger Lewentz angeschrieben und um eine sichtbare Verstärkung der örtlichen Polizei gebeten. 

Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung weiterhin konsequent kontrolliert und geahndet werden. Dabei drohen in der Regel Bußgeldbeträge von mindestens 200 Euro. Wegen entsprechenden Verstößen bei den bisherigen Veranstaltungen dieser Art werden aktuell 55 Verfahren bei der Kreisverwaltung bearbeitet.

Die neue Allgemeinverfügung wird mit Datum vom 7. Januar auf der Website des Kreises (https://www.kreis-altenkirchen.de) veröffentlicht, sie tritt am 10. Januar in Kraft. (Quelle Kreis Altenkirchen)