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Altenkirchen. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten beiden Wochen hat die Kreisverwaltung Altenkirchen mit Datum vom 30. Dezember eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die die Durchführung von und die Teilnahme an unangemeldeten sogenannten „Montagsspaziergängen“ in der Zeit vom 03. Januar bis 09. Januar 2022 untersagt. Dies gilt auch für jede thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete sowie behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis Altenkirchen.

Insbesondere die Erkenntnisse von Polizei und Ordnungsbehörden im Rahmen der unangemeldeten und durch Allgemeinverfügung untersagten Versammlung am vergangenen Montag in der Kreisstadt Altenkirchen haben gezeigt, dass der Erlass einer weiteren Verfügung unumgänglich ist, da von den Teilnehmern offenkundig gegen Gesetz und Corona-Bekämpfungsverordnung verstoßen wurde.
Auffällig erschien den Ordnungskräften weiterhin die hohe Zahl von Personenkraftwagen mit fremden Autokennzeichen, die am Ausgangspunkt parkten.

Die Allgemeinverfügung wird mit Datum vom 30.Dezember 2021 auf der Website des Kreises Altenkirchen (https://www.kreis-altenkirchen.de/Öffentliche-Bekanntmachung) veröffentlicht, sie tritt am 03. Januar 2022 in Kraft. (Quelle Kreis Altenkirchen)