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Altenkirchen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat mit Datum vom 23. Dezember eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Durchführung von und Teilnahme an für den 27. Dezember im Kreisgebiet öffentlich angekündigten, aber unangemeldeten so genannten „Montagspaziergängen“ untersagt. Auch „jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis Altenkirchen wird am vorbezeichneten Tag ebenfalls ganztägig verboten“, heißt es wörtlich in der Allgemeinverfügung. 

„Nach den Erfahrungen von Polizei und Ordnungsbehörden nicht nur im Kreis Altenkirchen bei den bisherigen Veranstaltungen dieser Art stehen diese nicht im Einklang mit dem Versammlungsgesetz und den Corona-Bekämpfungsverordnungen, da die Abstandsregeln und Maskenpflicht nicht eingehalten werden.

Zudem waren sie bisher nicht angemeldet“, erklärt Landrat Dr. Peter Enders diesen Schritt. Rund 80 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung am vergangenen Montag in Altenkirchen hätten demnach insbesondere gegen Maskenpflicht und Abstandsgebot gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung verstoßen. Darüber hinaus sei davon auszugehen, dass angesichts der hohen Zahl nicht immunisierter Teilnehmer ein weiterer Verstoß gegen die Verordnung vorliegen werde: Derzeit ist der gemeinsame Aufenthalt nicht immunisierter Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet.

Insofern habe man eine grundrechtliche Schutzpflicht, in deren Kontext auch zahlreiche zur Bekämpfung der sich verschärfenden Covid-19-Pandemie von Bund, Ländern und Gemeinden ergriffene Infektionsschutzmaßnahmen stehen. „Wir sehen, dass sich die Pandemie weiter ausbreitet, die Omikron-Welle ist im Anmarsch, dem tragen Bund und Länder mit neuen Regeln Rechnung. Vor diesem Hintergrund erscheint dieser Schritt nötig, um weitere Infektionsgefahren auszuschließen“, so Enders. 

Die Allgemeinverfügung wird mit Datum vom 23. Dezember auf der Website des Kreises (https://www.kreis-altenkirchen.de/Öffentliche-Bekanntmachung) veröffentlicht, sie tritt am 27. Dezember in Kraft. (Quelle Kreis Altenkirchen)