Um Kosten zu sparen, erhalten die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer in der Stadt Limburg für das Jahr 2022 in der Regel keine neuen Jahresbescheide über die zu entrichtende Grundsteuer und die Niederschlagswassergebühren. Darauf weist der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hin. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sind seit dem Jahr 2016 in Limburg stabil und nicht mehr geändert worden. Auch die Höhe Niederschlagswassergebühr ist unverändert geblieben. Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, gehen neue Bescheide zu. Die Zahlungstermine bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, bei einer jährlichen Zahlungsweise gilt der 1. Juli als Termin. Die Mitarbeiter/innen der Steuerabteilung stehen unter den Rufnummern (06431) 203-255, 203-302 und 203-407 bei Fragen gerne zur Verfügung. (Quelle Stadt Limburg)