Altenkirchen. Ob verirrte Wanderin oder verletzter Waldarbeiter – wer in rheinland-pfälzischen Wäldern Hilfe benötigt, soll diese schnell bekommen. Dafür sorgt ein ausgefeiltes Rettungspunktesystem. Obwohl diese Rettungspunkte auch in den Wäldern des Landkreises Altenkirchen weit verbreitet sind, kennen viele Menschen die entsprechenden Schilder nicht. Daher informieren Kreisverwaltung Altenkirchen und Forstamt Altenkirchen gemeinsam über das System:
Wer im Wald auf Hilfe angewiesen ist, findet in regelmäßigen Abständen grün-weiße Schilder mit Rettungspunkten. (Quelle / Foto: Kreisverwaltung) An gut erreichbaren und markanten Stellen im Wald hängen sie: Grün-weiße Schilder mit einem Kreuz, die als Anfahrpunkt für Rettungsfahrzeuge dienen.
Auf ihnen ist eine Nummer vermerkt, die den genauen Standort beschreibt. Zuständig für dieses Rettungspunktesystem ist Landesforsten Rheinland-Pfalz. Per Telefon können verirrte Wanderer oder Verletzte ihre Standortnummer an die Rettungsnummer 112 durchgeben, damit ihnen schnell geholfen werden kann. Den Ursprung hat das bereits vor etwa 25 Jahren eingeführte System in der gesetzlich vorgeschriebenen Rettungskette für verunfallte Waldarbeiter, es kann heute von jedem in Not genutzt werden. Dafür muss noch nicht mal der entsprechende Rettungspunkt direkt aufgesucht werden: mit Hilfe der App „Hilfe im Wald“ können Nutzer schnell sehen, welcher Rettungspunkt in ihrer Nähe liegt. Die App zeigt den eigenen Standort und die dazu nächstgelegenen Rettungspunkte auf. Das System funktioniert auch ohne mobilen Empfang, sofern die App auf dem Smartphone installiert ist. Die Karten mit den Rettungspunkten können herunter geladen und offline genutzt werden. Für die eigene Standortbestimmung sorgt das vom Mobiltelefonnetz unabhängige Navigationssystem GPS. „Das System ist in Rheinland-Pfalz sehr gut ausgebaut. Wer im Wald auf Hilfe angewiesen ist, findet in regelmäßigen Abständen die Schilder mit den Rettungspunkten und kann schnell den Rettungsdienst rufen“, erläutert Landrat Dr. Peter Enders. Damit die Helfer ungehindert einen in Not Geratenen erreichen können, dürfen Waldeingänge weder zugeparkt noch anderweitig versperrt werden.