Sonderleistungen Corona-Pandemie:
Besonders durch die Corona-Pandemie belastete Krankenhäuser erhalten für das Jahr 2020 18,7 Millionen Euro Sonderleistungen nach dem Krankenhausgesetz. Insgesamt stellt der Bund 150 Millionen Euro bundesweit zur Verfügung. Die Prämien richten sich an Pflegekräfte in den betroffenen 56 rheinland-pfälzischen Krankenhäuser, die in der unmittelbaren Versorgung der Patientinnen und Patienten auf bettenführenden Stationen beschäftigt sind.
„Die Corona-Pandemie hat unser Gesundheitssystem herausgefordert. Aber dank des außerordentlichen Einsatzes vieler hat es diese Probe gut bestanden“, resümierte Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Besonderen Anteil daran hatten die vielen Pflegekräfte in den Krankenhäusern, die sich in der Versorgung der an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten verdient gemacht haben. Die Prämienzahlungen ermöglichen den Krankenhäusern, eine Anerkennung für diese Leistung zu erbringen. Diese ist mehr als verdient!“
Als „besonders belastet“ und damit antragsberechtigt für die Sonderleistungen gelten Krankenhäuser mit bis zu 500 Betten und mindestens 20 voll- oder teilstationären Patientinnen und Patienten, die am Coronavirus infiziert waren, sowie Krankenhäuser ab 500 Betten mit mindestens 50 Patientinnen und Patienten.
Die konkrete Mittelverwendung legt jedes der Häuser nach intern abgestimmten Kriterien in eigener Verantwortung fest. (Quelle Staatskanzlei Mainz)