Nach der gestrigen Pressemitteilung, nach deren Inhalt die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen möglicherweise verspäteter Warnungen und Evakuierungen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe im Ahrtal prüft, gehen hier teils wertvolle Hinweise zum Ablauf und zur Bewertung der Ereignisse ein.
Um deren geordnete Bearbeitung und zügige Einbeziehung in die laufende Prüfung zu gewährleisten, hat die Staatsanwaltschaft unter der Anschrift
unwetter.stako(at)genstako.jm.rlp.de
ein gesondertes Mailpostfach eingerichtet und bittet, Hinweise zu der Unwetterkatastrophe ausschließlich dorthin zu richten. Leider ist es bis auf Weiteres nicht möglich, solche Hinweise per Telefon entgegenzunehmen, da die damit verbundene Notwendigkeit einer Verschriftung den Ablauf der stattfindenden Prüfung empfindlich zu stören droht. Daher werden Hinweisgeber dringend gebeten, den E-Mail-Weg zu nutzen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Presseanfragen sollten weiterhin an das hierfür vorgesehene Mailpostfach gerichtet werden. Bis zum Abschluss der Prüfung wird die Staatsanwaltschaft allerdings voraussichtlich keine Presseauskünfte zu deren Stand geben können. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)