Mit zwei neuen Richtlinien zur Förderung der Administration und des technischen Supports von digitalen Lehr-Lerninfrastrukturen professionalisiert das Land die schulischen IT-Infrastrukturen. Dazu Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Gemeinsam mit den Gemeinden, Städten und Kreisen geht das Land damit einen wichtigen nächsten Schritt zur Gewährleistung einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur unserer Schulen. Wir wollen dabei eine klare Arbeitsteilung: Lehrkräfte arbeiten pädagogisch und konzeptionell, der technische Support kommt und gehört in die Hände von IT-Fachfrauen und -männern. Dafür stehen in den nächsten drei Jahren rund 40 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln bereit.“
Mit den Förderverfahren werden die Zusatzvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule sowie die neue Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) zum technischen IT-Support an Schulen vom 18. Dezember 2020 umgesetzt.
„Bildung muss junge Menschen heute auf das Leben und Arbeiten von morgen vorbereiten. Schülerinnen und Schüler brauchen die entsprechenden Kompetenzen, um an einer zunehmend digitalisierten Welt teilzuhaben. In diesem Sinne gestalten und entwickeln wir das Lernen und Lehren und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen weiter“, so Hubig.
Über den DigitalPakt Schule stehen den Schulträgern bis 2024 Mittel in Höhe von 21,7 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können unter anderem die Ausbildung sowie die Einstellung von IT-Administratorinnen und Administratoren für Schulen finanziert werden. Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Ministerium für Bildung die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) betraut. Die Antragstellung ist dort ab sofort möglich.
Darüber hinaus unterstützt das Bildungsministerium die Schulträger dauerhaft mit einem jährlichen Zuschuss von insgesamt bis zu sechs Millionen Euro. Im Zeitraum bis 2024 also mit 18 Millionen Euro. Jeweils ab 15. November bis zum Ende eines Jahres ist die Einreichung von Anträgen durch die Schulträger bei der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) möglich.
Diese Fördergelder können insbesondere für folgende Aufgaben eingesetzt werden:
· Installation von Hard- und Software
· Laufende Administration der IT-Systeme
· Betrieb einer Hotline und eines Ticketsystems
· Fehlerbehebung und Reparatur
· Laufende Instandhaltung der Hardware
Als weitere Unterstützung für die Schulträger wird das Land zum 1. März 2022 eine zentrale Kompetenzstelle beim Pädagogischen Landesinstitut einrichten, die Schulträger und Schulen im Bereich der digitalen Ausstattung und des technischen Supports berät. Als regionale Unterstützung werden vor diesem Hintergrund die kommunalen Medienzentren gestärkt. Sie sind ein wichtiges Scharnier zwischen Schulen und Schulträgern und agieren zukünftig an fünf Standorten als regionale Kompetenzzentren. (Quelle Staatskanzlei Mainz)