Im Grünstreifen zwischen der Gregor-Wolf-Straße und dem Gelände des Hagebaumarktes in Betzdorf, haben es sich seit einigen Wochen ein paar ganz besonders wilde Zeitgenossen gemütlich gemacht. Die Rede ist von rund einem Dutzend Wildschweinen, welche sich dort niedergelassen haben.
Offenbar hat falsch verstandene Tierliebe, in Form von illegaler Fütterung, zu der starken Population der Tiere am Betzdorfer Molzberg geführt. Dass das Aufeinandertreffen von Mensch und Wild oft nicht ganz unproblematisch verläuft, ist wohl hinreichend bekannt! Gerade in Situationen mit wenigen Fluchtmöglichkeiten, können die Tiere sehr aggressiv und unvorhersehbar reagieren. So haben z.B. Mitarbeiter des Hagebaumarktes bereits Bekanntschaft mit einigen Wildschweinen in drohender Haltung gemacht. Gerade Bachen (weibliche Wildschweine) sind besonders aggressiv und haben eine niedrige Hemmschwelle, wenn sie Frischlinge haben. Sie neigen dann schnell zu Angriffen, die für Menschen nicht selten sehr gefährlich enden können. Zudem sind Wildschweine dafür bekannt, dass die bei der Suche nach Nahrung gerne ganze Wiesen, Felder und Hausgärten durchpflügen. Der hierdurch entstehende Schaden ist oft nicht unerheblich; vom Ärger ganz zu schweigen.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sollen die Wildschweine daher wieder in ihr natürliches Habitat umgesiedelt werden. Der zuständige Jagdpächter ist informiert und ist bestrebt, die Tiere in den angrenzenden Wald zu leiten. Leider wurde er bereits bei seiner Arbeit behindert und musste einen ersten Umsiedlungsversuch erfolglos abbrechen.
Wir bitten daher, das Füttern der Tiere sofort zu unterlassen und den zuständigen Jagdpächter bzw. Beauftragte in ihrer Arbeit weder zu behindern, noch zu bedrohen. Die Wildschweine (und auch Wild im Allgemeinen) sind keine Streicheltiere!
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Landesjagdgesetz sowie der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild sämtliches Füttern von Schalenwild, also auch Wildschweine, strengstes verboten ist! Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000,00 € verhängt werden.
Zudem ist das Abladen von Schutt und Grünabfällen in diesem Grünstreifen ebenfalls strikt verboten! Bitte nutzen Sie hierfür die Abfuhrtermine des AWB Altenkirchen. (Quelle VG Betzdorf-Gebhardshain)