Eine schwierige Frage ist nun entschieden: In seiner jüngsten Sitzung billigte der Stadtrat von Montabaur einen Vertrag mit der Rewe-Handelsgruppe. Darin verpflichtet sich Rewe, den Supermarkt in der Hospitalstraße noch weitere 15 Jahre zu betreiben, wenn die Stadt im Gegenzug einen Neubau in Allmannshausen ermöglicht. Nebenan soll dann auch ein Aldi-Markt entstehen.
Die Diskussionen über die Bauvorhaben der beiden Lebensmittelketten beschäftigen den Stadtrat schon seit mehr als einem Jahr und wurden dort sehr kontrovers geführt. Einig waren sich alle Ratsmitglieder darüber, dass es sehr wichtig ist, den Rewe-Markt in der Innenstadt (Hospitalstraße) zu erhalten und damit die Nahversorgung der Altstadt-Bewohner und –Besucher zu sichern. Strittig hingegen war die Frage, ob die Stadt Montabaur noch weitere Lebensmittelmärkte braucht, denn es gibt mit den Rewe-Märkten Hospitalstraße und Moselstraße sowie dem Edeka-Markt im Quartier Süd bereits drei so genannte Vollsortimenter mit breitem Randsortiment (Non-Food-Artikel) sowie drei Discounter. Zur Klärung dieser Frage wurde ein Gutachten erstellt, das die Auswirkungen der möglichen Neuansiedlungen in Allmannshausen auf die bestehenden Läden analysiert. Das Fazit: Vorrangiges Ziel muss es sein, den Rewe-Standort in der Innenstadt zu sichern. Genau hier setzt nun der städtebauliche Vertrag mit der Rewe-Gruppe an. Rewe wird den Markt in der Innenstadt verkleinern und ihn dann mindestens bis zum 31.10.2031 weiterführen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt, ein Verfahren zur Schaffung von Baurecht einzuleiten, damit Rewe dann den gewünschten Markt an der K82 / Allmannshausen errichten kann. Rewe möchte dort einen Supermarkt mit 2.000 Quadratmatern Verkaufsfläche inklusive einem Getränkemarkt und einem Backshop bauen; der Aldi-Markt soll 1.240 Quadratmeter Verkaufsfläche haben.
Baurecht wird über eine Änderung des Bebauungsplans „Allmannshausen“ geschaffen. Auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks Rasselstein ist bislang ein Fach- und Dienstleistungszentrum vorgesehen, wo nur solche Waren angeboten werden dürfen, die nicht als innenstadtrelevant eingestuft sind. Die so genannte „Montabaurer Liste“, die Warensortimente in innenstadtrelevant und nicht innenstadtrelevant unterteilt, ist das Herzstück des Einzelhandelskonzeptes. Dazu gehört auch eine genaue Gebietsabgrenzung für die Innenstadt. So dient das Einzelhandelskonzept dem Schutz der Innenstadt; sämtliche Bebauungspläne der Stadt müssen das Einzelhandelskonzept berücksichtigen. Der neue Bebauungsplan „Allmannshausen“ sieht vor, dass dort nur Lebensmittel und die dazugehörigen Randsortimente verkauft werden dürfen, was bisher in dieser Stadtrandlage nicht erlaubt war. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans und damit einhergehend die Anpassung des Einzelhandelskonzeptes wurde bereits im Mai eingeleitet. Nun stimmte der Stadtrat dem Entwurf zu und beschloss als nächsten Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Außerdem hat der Verbandsgemeinderat inzwischen auf Wunsch der Stadt ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, in dem das Gebiet in Allmannshausen zukünftig als Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen werden soll.