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Der Bundesgerichtshof hat mit heute bei der Staatsanwaltschaft Koblenz eingegangenem Beschluss vom 18.08.2020 die Revision des früheren Finanzministers von Rheinland-Pfalz gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 31.01.2020 als unbegründet verworfen. Das Urteil, durch das auf eine Gesamtfreiheitstrafe von zwei Jahren und drei Monaten erkannt worden ist, ist damit rechtskräftig. (Quelle Landgericht Koblenz)