Aus gegebenem Anlass wird auf die Straßenreinigungspflicht sowie auf den Rückschnitt von Hecken/Sträuchern und Ästen durch die Grundstückseigentümer innerhalb der bebauten Ortslage hingewiesen. Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen, die in den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahnen, Gehwege, Parkstreifen und -plätze, sowie Fuß- und Radwege) hineinwachsen, sind durch die Grundstückseigentümer bis auf die Grundstücksgrenzen zurück zu schneiden.
Über Gehwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,5 Metern und über Fahrbahnen von mindestens 4,5 Metern frei zu schneiden.
Ein Rückschnitt ist auch erforderlich, wenn die Sicht der Verkehrsteilnehmer auf Verkehrs- oder Straßennamenschilder sowie andere Sicherungsanlagen (z.B. eine Ampel) verdeckt wird.
Darüber hinaus ist nach der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Hilgert jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig die vor seinem Grundstück gelegene Straße, einschließlich Gehweg/Parkstreifen, sowie die Straßenrinne, von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat zu reinigen.
Verstöße gegen die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung können mit einem Bußgeld bis zu 500 EUR geahndet werden.