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Der Verein „Europäische Kinderhilfe e.V.“ mit Sitz in Duisburg/NRW hat aufgrund einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) schriftlich bestätigt, ab sofort jegliche Spendensammlungen, beispielsweise Geldspendenaufrufe und die Werbung von Fördermitgliedern, in Rheinland-Pfalz zu unterlassen.
Die sammlungsrechtliche Überprüfung erfolgte aufgrund öffentlicher Spendenaufrufe und Fördermitgliederwerbung im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Sollten dennoch Spendensammlungen beziehungsweise der Einzug fördernder Mitgliedsbeiträge rheinland-pfälzischer Spender bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.