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Ehrenamtliche Feuerwehrleute erhalten für bestimmte Dienste innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung. Das ist in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde geregelt. Hier gab es nun drei aktuelle Anpassungen, die der VGR einstimmig verabschiedete
Erfahrene Feuerwehrangehörige werden oft als Ausbilder für den Nachwuchs eingesetzt.

Bisher war es so, dass sie für diese Tätigkeit auf Kreis-Ebene eine Aufwandsentschädigung erhielten, nicht aber auf VG-Ebene. Nun wurde eine entsprechende Angleichung auf VG-Ebene vorgenommen.
Vor zwei Jahren hat die VG zwei hauptamtliche Gerätewarte eingestellt, die seither unter anderem die aufwändige Wartung und Pflege der Atemschutzgeräte übernehmen, sodass sich der Aufwand für ehrenamtliche Kräfte erheblich reduziert hat. Die Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit wurde deshalb gesenkt. Allgemein wurden die Sätze für die Aufwandsentschädigungen angehoben und der landesweiten Feuerwehr-Entschädigungsverordnung angepasst.