Betzdorf. Nach Bekanntgabe der zweiten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (2. CoBeLVO) vom 20. März 2020 haben wir uns entschlossen, mit sofortiger Wirkung bis mindestens zum Ablauf der Verordnung (19. April 2020) das Warenangebot des Betzdorfer Wochenmarktes nur auf Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu beschränken.
Wir möchten mit dieser Entscheidung zumindest die Grundversorgung mit Lebensmittel anbieten.
Die zugelassenen Marktstände werden sich im Bereich rund um das Betzdorfer Rathaus und daran anschließend im Teilbereich der Fußgängerzone Bahnhofstraße befinden.
Zum Schutz der Händler und / oder deren Mitarbeiter, sowie der Kunden, sind einige Regeln zu beachten. Die Stellflächen der Marktstände werden entzerrt, um die vorgeschriebene Abstandsregelung einhalten zu können. Beachten Sie bitte die besonderen Hygienebestimmungen!
• Das Anfassen der Ware ist nur den Händlern gestattet
• Bitte halten Sie mindestens 1,5 m Abstand zueinander
• Vermeiden Sie Schlangen- und Pulk Bildungen
• Betreten Sie den Standbereich nur einzeln!
Die Einhaltung der Regelungen wird von Mitarbeitern des Ordnungsamtes kontrolliert! Den Anweisungen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist Folge zu leisten!
Nach dem Einkauf bitten wir das Marktgelände zügig zu verlassen. Bleiben Sie gesund! (Quelle Stadtverwaltung Betzdorf)