Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises informiert am Donnerstag, 16. Mai um 18.00 Uhr in der Kreisverwaltung in Montabaur (Peter-Paul-Weinert-Saal) über die Finanzierung von Heimpflegekosten durch die Sozialhilfe und den Einsatz eigener Mittel.
Häufig führen Altersgebrechen, eine schwerwiegende Erkrankung oder auch die Folgen eines schlimmen Unfalls zu einer dauerhaften und erheblichen Pflegebedürftigkeit. Trotz vielfacher Bemühungen alle ambulanten Hilfsmöglichkeiten vorrangig auszuschöpfen, ist die Pflege letztlich oftmals nur im stationären Heimbereich sicherzustellen. Die Beantragung der Kostenübernahme aus Sozialhilfemitteln wird häufig erforderlich.
Dann stellen sich viele Fragen: Welches Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen ist einzusetzen? Welche sonstigen Ansprüche des Betroffenen sind zu berücksichtigen?
Hannah Windhövel, Mitarbeiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung, wird referieren und Fragen anhand praxisnaher Fallbeispiele erläutern.
Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich an betroffene Menschen, deren Angehörige, ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer, Vorsorgebevollmächtigte sowie alle am Thema Interessierten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos von Oliver Holzenthal, Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, unter 02602 124-346 oder Evi Hill 02602 124-343.
(Quelle: Pressemitteilung, Kreisverwaltung des Westerwaldkreises)