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Ab dem 1. Juli 2018 gilt die neue EU-Pauschalreiserichtlinie. Diese berücksichtigt künftig auch Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Auf Unternehmen kommen dabei einige neue Rechtsvorschriften im Reisevertrieb zu. Um Sie bei Ihrer persönlichen Umsetzung der notwendigen Regelungen bestmöglich zu unterstützen bietet die IHK Koblenz eine Reihe von Informationsveranstaltungen, zu denen eingeladen wird.

Als Referentin konnten  die Rechtsanwältin Sabine Peruche, Kanzlei Rechtsanwälte Grassl Monnerjahn Fensch und Kollegen aus Koblenz gewonnen werden, die  die neue EU-Pauschalreiserichtlinie vorstellen und dabei den dringlichsten Fragen auf den Grund gehen:
Wer ist betroffen?
Was ist unter einer Pauschalreise zu verstehen?
Was ist keine Pauschalreise?
Welche Konsequenzen hat es für den Gastgeber, wenn er Veranstalter / Vermittler ist?
Wann wird der Vermittler, Gastgeber, Beherbergungsbetrieb die TI etc. zum Reiseveranstalter?
Welche sind die Schritte zur Umsetzung im Unternehmen?
Mit der EU-Pauschalreiserichtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Ergänzend werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. Von der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie sind ab dem 1. Juli 2018 auch touristische Informationsstellen, Reisevermittler, Reisebüros aber auch Beherbergungsbetriebe oder Gastgeber betroffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen. Im Tourismusnetzwerk Rheinland-Pfalz sind bereits die wesentlichen Merkblätter hinterlegt. Mehr dazu erfahren Sie bei unserer Veranstaltung, so die IHK
Die Termine werden wie folgt angeboten:
1. Termin:
Dienstag, 20.03.2018, 15.00 – 17.00 Uhr
Rathaus der Stadt Zell,
Balduinstr. 44, 56856 Zell (Mosel)
Schwerpunkt: Tourist-Informationen
2. Termin:
Freitag, 23.03.2018, 14.00 – 16.00 Uhr
IHK-Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen,
Wiedstraße 9, 57610 Altenkirchen.
3. Termin:
Montag, 09.04.2018, 14.00 – 16.00 Uhr
IHK-Regionalgeschäftsstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Joerresstraße 11, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
4. Termin:
Dienstag 10.04.2018, 15.00 – 17.00 Uhr
Rathaussaal Bacharach,
Oberstraße 1, 55422 Bacharach.