Die Reform der Grundsteuer nimmt in diesem Jahr konkrete Gestalt an. Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den steuerlichen Verhältnissen zum 1. Januar 2022 neu zu bewerten sind. Damit die Grundlagen festgestellt werden können, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzu-geben. Viele Fragen tauchen auf: Warum die Reform und was bringt sie? Was ändert sich an meiner bisherigen Grundsteuererklärung? Wie ändert sich der Einheitswert? Wie sind die Formulare aufgebaut?
Gemeinsam laden der CDU-Gemeindeverband und der CDU-Ortsverband Ransbach-Baumbach die Grundstückseigentümer der Verbandsgemeinde zu einem Info-Abend zur Reform der Grundsteuer mit Dr. Wolfgang Kögler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, als Referenten ein. Er steht im Anschluss an seinen Vortrag auch gerne Rede und Antwort. Er findet Mittwoch, 13. Juli 2022 um 19.00 Uhr in der Stadthalle Ransbach-Baumbach, Pleurtuitsaal, statt. (Quelle CDU WW)