Am Mittwoch tritt die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Mit ihr erfolgen weitere Lockerungen für die Kulturszene und die Veranstaltungsbranche im Land. In enger Abstimmung mit dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz wurde erstmals ein umfassendes Hygienekonzept für den Musikbereich mit Ausnahme der Schulen und Kindertagesstätten auf den Weg gebracht. Es sieht verringerte Abstände bei Gesang und Blasmusik vor.
„Die enge Kooperation mit dem Landesmusikrat und meinem Ministerium ermöglichte die Erarbeitung eines Hygienekonzepts, das den wichtigen Aspekt des Schutzes des Einzelnen und der Gruppe mit der Praxis des Musizierens in Einklang bringt. Das einheitliche Musikkonzept vereinfacht nun die Anwendung der Hygienebestimmungen in den Ensembles und Vereinen. Angesichts der Pandemieentwicklung in Rheinland-Pfalz konnten wir auch die Abstände im Chorgesang und bei der Blasmusik reduzieren. Damit erfolgt ein weiterer Schritt in Richtung Normalität für das praktische Musizieren“, so Kulturminister Konrad Wolf.
Das neue Hygienekonzept entstand in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat und den ihm angeschlossenen Fachverbänden. Das Gesamtkonzept vereinigt sämtliche Hygieneregelungen für die professionelle Musik, den Amateurbereich sowie den außerschulischen Musikunterricht. Damit bestehen einheitliche Vorgaben, die für Musikvereine, Chöre, freie Musikensembles und Musikschulen im Land gelten. Das Konzept sieht unter anderem eine Verringerung des Abstands im Freien zwischen Sängerinnen und Sängern auf anderthalb Meter seitlich und zwei Meter in Singrichtung vor. Für das Spielen von Blasmusikinstrumenten gilt zukünftig ein Abstand von zwei Metern in Innenräumen zwischen den Musikerinnen und Musikern. Damit ist eine wesentliche Verbesserung der Proben- und Aufführungssituation für Blasorchester und Ensembles mit Blasinstrumenten gegeben. Das Konzept umfasst auch Regelungen für gemischte Ensembles mit Instrumenten mit und ohne verstärktem Aerosolausstoß bzw. für Instrumentalbesetzungen mit Chor- und Gesangsbeteiligung.
Für den Bereich der elementaren Musikpädagogik ist der Unterricht bis zu einer maximalen Gruppengröße von 12 Personen gestattet. Das vorliegende Hygienekonzept berücksichtigt verantwortlich den gesundheitlichen Schutz des Einzelnen in Abwägung zu den Erfordernissen der praktischen Musikausübung.
Der Präsident des Landesmusikrats, Peter Stieber, freut sich: „Wir sind sehr froh darüber, dass die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in enger Kooperation und Abstimmung mit den Musikverbänden und dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur entstanden ist. Sowohl für die professionelle Musikszene als auch für die Laienmusik ergeben sich neue Möglichkeiten und eindeutigere Regelungen für das Musizieren und Konzertieren innerhalb und außerhalb von Gebäuden.“ (Quelle Staatskanzlei Mainz)