Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße sind seit 28. April in Kraft. Darauf weist der ADAC Mittelrhein e.V. hin.
Auch an Bushaltestellen ist künftig noch mehr Vorsicht geboten. „Wer an einer Haltestelle einen Linienbus mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage nicht mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit von vier bis sieben Kilometer pro Stunde passiert, dem droht beispielsweise bei mehr als 28 km/h ein vierwöchiges Fahrverbot sowie ein Punkt in Flensburg. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr,“ erläutert Herbert Fuss, Leiter Verkehr und Technik des ADAC Mittelrhein e.V. Ähnliches gelte auch für verkehrsberuhigte Bereiche.
Neben neuen Verkehrsregeln und höheren Bußgeldern soll die Novelle der StVO für mehr Sicherheit im Radverkehr sorgen. Für das Überholen auf der Fahrbahn schreibt das Gesetz Autofahrern nunmehr einen Abstand zu Radfahrern oder E-Scootern von mindestens 1,50 Meter innerorts vor. Außerorts sind mindestens zwei Meter vorgeschrieben.
Temposünder müssen deutlich früher mit einem Fahrverbot rechnen. Ein Monat Fahrverbot wird innerorts bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h verhängt. Außerorts greift das Fahrverbot von einem Monat ab einer Überschreitung von 26 km/h.
Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet statt 35 künftig 55 Euro. Neu ist der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.
Teurer wird außerdem das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, droht ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse sowie das Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern auch ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich werden bei diesen Verstößen zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung verhängt.
Für das sogenannte Auto-Posing – das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren – fallen zukünftig statt bis zu 25 Euro bis zu 100 Euro Geldstrafe an. (Quelle ADAC Mittelhrein)