Im Rahmen des Brauchtums des Martinsfeuers wird rund um den 11. November in vielen Orten wieder Holz gesammelt und aufgeschichtet. In diesem Zusammenhang bittet die Umweltabteilung der Kreisverwaltung in Montabaur darum, dass der Gedanke des Umwelt- und Tierschutzes entsprechende Beachtung findet.
Als geeignete Brennstoffe gelten lediglich Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh. Papier und Pappe sind nur zugelassen, um das Martinsfeuer zu entzünden. Beschichtetes oder getränktes Holz darf keine Verwendung finden. Auch Öl, Dieselkraftstoff oder Altreifen als "Starthilfe" sind verboten. Sofern diese dennoch für eine Verwendung vorgesehen sind, hat der Verantwortliche diese auszusortieren und eine fachgerechte Entsorgung vorzunehmen.
Zuwiderhandlungen werden durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens entsprechend verfolgt. Besondere Sorgfalt sollte bei der Auswahl der Feuerstelle walten. Abstände zum Wald oder anderen Gehölzen und zu Gebäuden und Straßen sollten hinreichend groß gewählt werden. Private Martinsfeuer, insbesondere auf Gewerbegrundstücken, werden nicht genehmigt.
Auch die Belange des Tierschutzes sollten besondere Berücksichtigung finden. In den aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen können sich Kleintiere aufhalten, welche verbrennen oder ersticken. Aus den vorgenannten Gründen wird daher empfohlen, das Holz zunächst zu sammeln, und den Stapel so spät wie möglich vor dem Verbrennen aufzuschichten oder gegebenenfalls zeitnah vor dem Entzünden umzusetzen. Aus den vorgenannten Gründen wird daher empfohlen, das Holz zunächst zu sammeln und den Stapel so spät wie möglich vor dem Verbrennen aufzuschichten oder gegebenenfalls zeitnah vor dem Entzünden umzusetzen. Es ist unbedingt zu verhindern, dass die Brandstelle außer Kontrolle gerät. Eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr ist sehr zu empfehlen.
(Quelle: Pressemitteilung, Kreisverwaltung des Westerwaldkreises)