Ein fehlerhafter Umgang mit Lebensmitteln kann zu Lebensmittelinfektionen oder Lebensmittelvergiftungen führen, was für die Gesundheit des Menschen sehr gefährlich werden kann. Lebensmittel können Krankheitserreger übertragen, die vor allem Durchfall und Erbrechen hervorrufen können. Beim nordrhein-westfälischen Amt für Verbraucherschutz in Düsseldorf gehen beispielsweise pro Jahr bis zu 450 Beschwerden zu Lebensmitteln ein. Darin geben die Verbraucherinnen und Verbraucher Reklamationen an das Amt weiter, da nach ihrer Ansicht die Qualität der gekauften Produkte nicht stimmt. Jeder Einzelfall wird unverzüglich durch unangemeldete Kontrollen im Lebensmittelbetrieb und durch die Entnahme von amtlichen Proben durch die Lebensmittelkontrolleure, Lebensmittelchemiker oder Tierärzte geprüft. Dabei kommt es durchschnittlich in 15 Prozent der Fälle zu Beanstandungen, wenn diese auch nicht immer mit der Verbraucherbeschwerde übereinstimmen. In den anderen Fällen kann der Fehler im Unternehmen nicht nachvollzogen werden. Dann bleibt die Frage offen, ob die Lebensmittel nach dem Kauf nicht richtig behandelt worden sind.
Um solche Fehler zu vermeiden weist das Amt für Verbraucherschutz auf die wichtigsten Hygieneregeln im privaten Haushalt hin.
Bereits beim Einkauf gibt es einiges zu beachten. Um unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden, sollten nur einwandfreie Lebensmittel und Menge an frischer Waren, die unmittelbar verbraucht werden gekauft werden. Die Einhaltung der Kühlkette ist eine der wichtigsten Hygienevorkehrungen. Bei zu hohen Temperaturen vermehren sich Mikroorganismen, die zu gesundheitlichen Problemen führen können.
Oft ist einem Lebensmittel nicht anzumerken, ob es mit krankmachenden Keimen belastet ist. Schädliche Mikroorganismen können dann unbemerkt direkt auf andere Lebensmittel oder indirekt über die Hände übertragen werden.
Die Vermehrung der meisten Bakterien kann durch stetige Kühlung verlangsamt oder gestoppt werden. Leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch sowie Krustentiere oder Milchprodukte müssen daher stets gut gekühlt transportiert und aufbewahrt werden.
Regeln zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln:
Leicht verderbliche Ware oder tiefgefrorene Lebensmittel sollten in einer Kühltasche nach Hause zu transportiert werden, ohne dass die Kühlkette unterbrochen wird.
Leicht verderbliche und kühlpflichtige Lebensmittel sollten nur für den Bedarf von ein bis zwei Tagen eingekauft werden. Das garantiert kurze Lagerungszeiten und größere Frische. Nach dem Einkauf gehören die Lebensmittel sofort in den Kühlschrank und tiefgefrorene Ware in den Gefrierschrank.
Lebensmittel werden auch im Kühlschrank am besten in geschlossenen "https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/Veranstaltungen/A07411.html" Behältern oder abgedeckt gelagert.
Gefrorene Lebensmittel sollten im Kühlschrank auftauen, denn Salmonellen überleben auch auf tiefgefrorener Ware und können sich nach dem Auftauen auf ungekühlten Lebensmitteln vermehren. Einmal aufgetaute Waren dürfen nicht wieder eingefroren werden, es sei denn, es wurde vorher abgekocht.
Lebensmittel erst kurz vor dem Verzehr oder der Verarbeitung aus dem Kühlschrank nehmen.
Reste gegarter Speisen sollten im Kühlschrank abkühlen und innerhalb von zwei bis drei Tagen verbraucht werden.
Auch warme Lebensmittel können direkt in den Kühlschrank gestellt werden.
Regelmäßig die Temperatur des Kühlschrankes kontrollieren. Sie sollte zwischen plus ein Grad Celsius und maximal plus sieben Grad Celsius liegen. Im Gefrierschrank ist eine sachgerechte Lagerung nur bei minus 18 Grad Celsius und darunter gewährleistet.
Um eine "http://www.kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/Veranstaltungen/A04010" Verunreinigung von Speisen bei der Zubereitung zu vermeiden, sollte auf persönliche Hygiene wie "http://www.kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/Veranstaltungen/A04010" saubere Kleidung sowie frisch gewaschene Hände und gereinigte Fingernägel geachtet werden. Hände sollten vor der Zubereitung von Mahlzeiten und öfter zwischen den Arbeitsgängen gewaschen werden.
Rohe Produkte sollten verarbeitet werden, ohne dass sie in Kontakt mit anderen Lebensmitteln kommen. Tauwasser von Fleisch und Geflügel sollten sofort entsorgt und die Arbeitsflächen und die Gegenstände, die damit in Kontakt waren, gründlich gereinigt werden.
Die meisten Keime können durch Erhitzen auf 70 bis 100 Grad Celsius abgetötet werden. Im Zweifelsfall sollte bei Fleisch und Geflügel die Temperaturen mit einem Fleischthermometer überprüft werden.
Verdorbene und ungenießbare Lebensmittel verändern sich häufig in Aussehen, Konsistenz, Geruch oder Geschmack. Dazu gehört die Bildung von Schimmel, sauer gewordene Milch, ranzige Lebensmittel sowie Produkte mit Gefrierbrand oder Fäulnis. Solche Produkte sollten komplett entsorgt werden. Verbraucher sollten vor allem bei Fleisch und Fisch auf Aussehen und Geruch achten.
Bei verpackten Lebensmitteln gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das Produkt bei entsprechender Lagerung seine einwandfreie Beschaffenheit und Eigenschaften wie Aussehen, Geruch und Geschmack behält. Fast immer können Lebensmittel aber noch eine gewisse Zeit über dieses Datum hinaus verzehrt werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind.
Bei leicht verderblicher Ware wie Hackfleisch dagegen ist ein Verbrauchsdatum angegeben. Nach Ablauf sollte das Lebensmittel auf keinen Fall mehr verzehrt werden, da die Ware schon nach kurzer Zeit gesundheitsschädlich werden kann.
Beim Einkauf sollte auch darauf geachtet werden, dass die Verpackung nicht beschädigt ist. Konserven, die defekt oder zerbeult sind oder deren Deckel sich wölbt, sollte man nicht kaufen.
Wer diese einfachen Regeln beachtet, schützt sich und die Gesundheit seiner Familie. (Kreisverwaltung Altenkirchen)