Limburg-Weilburg. Das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit geringem Einkommen wird zum 1. August 2019 verbessert; das hat der Bundesrat am 12. April 2019 mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen. Das Schulstarter-Paket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und in den Folgejahren entsprechend des Anstiegs der Regelsätze. Die monatliche Teilhabe-Leistung steigt von zehn Euro auf pauschal 15 Euro; damit können die Kinder und Jugendlichen beispielsweise den Beitrag für Musik- und Sportvereine leichter bezahlen. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kindergarten und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen komplett weg. Damit werden die Eltern finanziell entlastet. Darüber hinaus kann eine Lernförderung für eine Schülerin oder einen Schüler auch beansprucht werden, wenn diese gebraucht wird, und nicht erst, wenn es zu spät ist und die Versetzung unmittelbar gefährdet ist. Einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
(Quelle: Pressemitteilung, Kreis Limburg-Weilburg)