Am 6. März 2017 haben sich die Regierungsfraktionen des Bundestages auf die Anhebung der Schwelle für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter geeinigt. Danach sollen statt bislang 410 Euro künftig Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden können.
Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung, entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter Aufzeichnungspflichten. Mit der höheren GWG-Grenze hat die Politik eine wichtige Forderung zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht, denn die GWG-Grenze wurde seit dem Jahr 1965 nicht mehr angehoben. Eine Anpassung ist daher längst überfällig. Der beabsichtigte Betrag bleibt allerdings deutlich hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück. Es ist zu erwarten, dass nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat die Neuregelung zur Mitte des Jahres im Bundesgesetzblatt steht. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.