Rhein-Lahn-Kreis (ots) - Private Verkaufsanzeigen im Internet erfreuen sich, gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit, großer Beliebtheit, rufen jedoch auch Betrüger auf den Plan. In einem aktuellen Fall schickte der Interessent dem Verkäufer einen Verrechnungsscheck, welcher mit einem wesentlich höheren Betrag gezeichnet war, als der verhandelte Kaufpreis. Der Verkäufer wurde gebeten, den überzeichneten Differenzbetrag zurück zu überweisen. Dies tat der Geschädigte jedoch nicht, sondern wandte sich richtigerweise an die Polizei. Die Polizei warnt eindringlich davor, die Anweisungen der "Käufer" zu befolgen. Denn wenn der zugesandte Verrechnungsscheck im Anschluss "platzt" und von der Bank des Verkäufers nicht eingelöst wird, verliert dieser, neben der verkauften Ware, auch noch den zurückgezahlten Differenzbetrag. Da die Täter vom Ausland aus agieren, sind die Ermittlungen schwierig und nur selten von Erfolg gekrönt.