Viele Menschen in unserer Gesellschaft haben eine Vorsorgevollmacht erstellt und somit einen anderen Menschen beauftragt im Krankheits- bzw. Vorsorgefall für sie zu handeln und verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Hiermit übernimmt der Vorsorgebevollmächtigte eine große Verantwortung. Im Ernstfall stellen sich ihm dann häufig viele Fragen: Welche Rechte und Pflichten habe ich bei der Übernahme einer Vorsorgevollmacht? Wem bin ich Rechenschaft schuldig? Kann ich die Ausübung der Vollmacht ablehnen oder sie zurückgeben?
Im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises beginnt erneut eine Fortbildungsreihe für Vollmachtnehmer. Bevollmächtigte übernehmen annähernd ähnliche Aufgaben wie ein vom Amtsgericht bestellter gesetzlicher Betreuer.
Den Vorsorgebevollmächtigten werden Kenntnisse über den Inhalt und die Bedeutung ihrer Tätigkeit vermittelt. Diese Grundlagen sollen Ihnen die nötige Sicherheit geben, um die verantwortungsvolle, menschliche Tätigkeit im Einzelfall gut leisten zu können.
Die insgesamt 3 Abende umfassende Fortbildungsveranstaltung findet zu folgenden Terminen statt: 11.04.2018, 18.04.2018 und 25.04.2018 (jeweils mittwochs um 18.30 Uhr). Die Teilnahme ist kostenfrei.
Veranstaltungsort: Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V., Philipp-Gehling-Str. 4, 56410 Montabaur.