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Fast jeder hat schon einmal von der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, gehört. Diese wird zum 15.01.2025 für jeden gesetzlich Versicherten automatisch angelegt. Privatversicherte können ebenfalls die ePA nutzen, wenn diese von der jeweiligen Krankenversicherung angeboten wird.
Was ist eigentlich die ePA und woher bekomme ich sie?
Die ePA ist ein digitaler Ordner, in welchem sämtliche Gesundheitsdaten des Versicherten zentral zusammengetragen und dauerhaft gespeichert werden. Eingestellt werden z.B. Befunde, Arztbriefe, Vorerkrankungen, Therapiemaßnahmen, Auswertungen von Röntgen- und MRT-Aufnahmen, Medikamentenpläne, der Impfpass, das Zahnarztbonusheft, Laborbefunde, der Mutterpass usw. Der Versicherte kann dort ebenfalls Daten einlesen.


Die ePA wird von den Krankenkassen automatisch angelegt, wobei die Nutzung freiwillig ist. Wer dies nicht möchte, muss aber bei seiner Krankenkasse aktiv widersprechen.
Für die Nutzung der ePA bietet jede Krankenkasse eine spezielle App an, die über die bekannten App Stores heruntergeladen und installiert werden kann. Hierzu versenden die Krankenkassen zu gegebener Zeit weitere Informationen. Erforderlich ist jedoch ein Smartphone, ein Tablet oder ein Desktop PC. Dabei können Versicherte über die App selbst bestimmen, wer auf welche Gesundheitsdaten Zugriff nehmen kann. Ebenfalls kann man entscheiden, ob man seine hinterlegten Daten für Forschungszwecke zur Verfügung stellen möchte. Die Krankenkassen legen zwar die ePA an, haben aber keinen Zugriff auf die Daten. Nur die Ombudsstelle hat Zugriff auf die Daten, wenn Sie es erlauben. Indem fall können Sie auch die Ombudsstelle anrufen und sagen, welche Inhalte verborgen werden sollen.
Die Vorteile
Die ePA vereinfacht die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den unterschiedlichen Ärzten, Kliniken und Therapeuten und kann im Ernstfall sogar Leben retten. Zum Beispiel wenn in der ePA lebensbedrohliche Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und die aktuellen Medikamentenpläne abgespeichert worden sind. Diese Zentralisierung der Daten kann die medizinische Versorgungssicherheit der Verbraucher verbessern. Die ePA vermeidet darüber hinaus Kosten durch unnötige Doppeluntersuchungen, außerdem erleichtert sie die Einholung von medizinischen Zweitmeinungen. Anstehende Vorsorge-Untersuchungen sieht man auf einen Blick und der lästige Papierkram entfällt.
Die Nachteile
Wer kein Smartphone, Tablet oder PC besitzt, hat nicht die Möglichkeit, die App herunter zu laden und kann somit nicht die Berechtigung über seine Daten steuern. Soll z.B. der Zahnarzt nichts über die Depressionen erfahren, kann der Versicherte dies nicht über die App festlegen. Wer die App nicht nutzt oder nutzen kann, aber auch keinen Widerspruch gegen das Anlegen der ePA bei der Krankenkasse eingereicht hat, erlaubt unfreiwillig, dass jeder alle Daten in der Akte einsehen kann.
Kritik gibt es auch an der Verlässlichkeit der abgespeicherten Daten. Da der Patient ja selbst bestimmen kann, welche Daten in die ePA aufgenommen werden und welche nicht, kann nicht immer von einer vollständigen Datenakte ausgegangen werden.
Außerdem kann es trotz hoher Sicherheitsstandards zu Hackerangriffen oder Datenlecks kommen, was bei so sensiblen Daten natürlich mehr als unerwünscht ist.
Fazit:
Trotz der Nachteile der ePA überwiegen die Chancen, welche diese digitale Gesundheitsakte den Verbrauchern bietet. Die zentrale Bündelung der gesundheitlichen Daten und die Möglichkeit des zentralen Zugriffs aus allen medizinischen Bereichen bietet eine effizientere, schnellere und umfassendere Behandlungsmöglichkeit.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an die DHB-Verbraucherberatung in Limburg, Schiede 32, Tel. 06431-22901.

Öffnungszeiten der Beratungsstelle in Limburg sind:
Montag und Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Außenstelle Bad Camberg: Badehausweg 1
im Familiencentrum FaCe, Tel.: 06434/4028108
Öffnungszeit: Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 09.00 – 12.00 Uhr (Quelle Stadt Limburg)