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„Unsere bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wirken. Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Juli dieses Jahres konnte eine flächige Ausbreitung verhindert werden. Dies ist ein großer Erfolg für den Tierschutz, die Landwirtschaft und die Bevölkerung. Denn die Schutzmaßnahmen in den verschiedenen Sperrzonen I, II und III betreffen nahezu alle Menschen in den betroffenen Gebieten“, so Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz.

Um die Tierseuche in Schach zu halten, müssen Landwirtinnen und Landwirte erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen vorweisen, haben Einschränkungen bei der Ernte, Spaziergängerinnen und Spaziergänger können nicht mehr wie gewohnt überall entlanggehen, für Hundehalterinen und -halter besteht eine Leinenpflicht, dazu kommen Auflagen und Einschränkungen für die Jagd sowie Zäune, die eine Strecke von circa 300 Kilometern umfassen werden.

Bislang wurden bereits in Rheinland-Pfalz rund 90 Kilometer Elektro-Zaun aufgestellt, weitere rund 190 Kilometer folgen. Erwin Manz informierte sich heute gemeinsam mit Landrat Heiko Sippel aus dem Kreis Alzey-Worms über den Stand am Autobahnkreuz Alzey an der A61.

Als weitere Schutzmaßnahme gegen die Verschleppung der Tierseuche soll ein zusätzlicher Elektrozaun das ASP-Gebiet großflächig doppelseitig entlang der Autobahnen A63 und A61 von Mainz nach Ludwigshafen einkesseln. Die Zäunung mit dem Elektrozaun auf diesem Bauabschnitt schließt im Norden an den bereits seit Jahren bestehenden Wildschutzzaun an der A63 an.

Das Kerngebiet, in dem bislang infizierte Wildschweine oder Wildschweinkadaver mit einem Radius von rund drei Kilometern um den Fundort des Tieres ermittelt wurden, ist bereits von Oppenheim bis Osthofen eingezäunt. Eine weitere Elektro-Zäunung am Rhein entlang von Oppenheim bis Rheindürkheim ist ebenfalls abgeschlossen und von Oppenheim Richtung Mainz derzeit im Bau.

Ziel ist es, dass kein Wildschwein das Gebiet verlässt und dadurch der Erreger weiterverbreitet werden könnte. Auch andere Tiere und Menschen, die direkt Kontakt zum Erreger hatten, könnten zu einer Weiterverbreitung beitragen, falls beispielsweise ein infizierter Kadaver berührt würde.

Daher wird innerhalb des Gebietes weiterhin mittels Drohnen-Befliegung und Kadaver-Spürhunde-Teams regelmäßig gesucht. So sollen Kadaver möglichst schnell ermittelt werden. Dabei ist es nicht zu verhindern, dass sich die im betroffenen Gebiet befindlichen Wildschweine mit dem hoch infektiösen und langlebigen Virus anstecken werden. Die infizierten Wildschweine sterben mit nahezu 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit, was ein immenses Tierleid verursacht.

Aus den ASP-Erfahrungen anderer Bundesländer, etwa Sachsen und Brandenburg, weiß man, dass eine Bejagung mit Fallen, sogenannten Saufängen, wirksam ist. Dabei werden die Tiere mit Mais angelockt und erfahrene Jägerinnen und Jäger mit einer speziellen Ausbildung erlegen die Tiere in den Fallen. Auch in Rheinland-Pfalz soll in Absprache mit der Jägerschaft unter Berücksichtigung des Tierschutzes diese Maßnahme eingesetzt werden.

Zusätzlich soll bei stabiler Seuchenlage der Elektro-Zaun nach und nach durch einen festen Zaun ersetzt werden. Dazu sind umfangreiche Planungen nötig. So kann man nicht einfach ein Loch graben und einen Pflock einbetonieren, wenn man vorher nicht genau weiß, wo zum Beispiel Leitungen verlaufen. Dies ist entlang der Autobahnen oft der Fall.

Insgesamt hat das Umweltministerium 90 Kilometer E-Zaun und 40 Kilometer Festzaun bereits vor vier Jahren gekauft und eingelagert, um für den Seuchenfall gewappnet zu sein. Mit dem Zaunbau sind mittlerweile drei Firmen beauftragt, damit dieser möglichst schnell errichtet werden kann.

Weitere 300 Kilometer für einen festen Wildschutzzaun inklusive Querungen befinden sich gerade in der Ausschreibung.

Die Kosten für die Zäune und deren Kontrolle, die Drohnenbefliegungen, die Fallen und die Kadaver-Spürhundeteams übernimmt vollständig das Umweltministerium. Bislang sind durch das Maßnahmenpaket Kosten in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro entstanden. Laut der EU-Experten, die Anfang Juli 2024 die von ASP betroffenen Länder Hessen und Rheinland-Pfalz besucht haben, müssen Seuchen-Bekämpfungsmaßnahmen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren durchgeführt werden. Abhängig von der Ausbreitung können sie verschärft oder abgemildert werden.

Das Umweltministerium und die betroffenen Kreise arbeiten dabei eng unter Einbezug der Landwirtschaft und Jägerschaft zusammen, um die Seuche so schnell wie möglich einzudämmen. Sie rufen außerdem dazu auf, weiterhin wachsam zu sein, auffällige Tiere dem Veterinäramt der Kreisverwaltung zu melden und keinesfalls zu berühren, sich an die Leinenpflicht für Hunde zu halten und Speisereste nur in verschlossenen Abfallbehältern zu entsorgen.

Aktuell sind die Kreise Alzey-Worms mit der Stadt Worms, Donnersbergkreis, Bad Dürkheim, Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz sowie der Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten Frankenthal und Ludwigshafen von Sperrzonen betroffen.

Hintergrund:

Nach der EU-Verordnung 2023/594 werden Sperrzonen nach der Seuchenlage der Afrikanischen Schweinepest und dem Risikoniveau differenziert und als Sperrzonen I, II und III von der EU-Kommission klassifiziert, wobei die Sperrzone III die Gebiete umfasst, in denen ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt wurden. Die Sperrzone II umfasst die wegen der ASP bei Wildschweinen eingerichteten gefährdeten Gebiete einschließlich der Kerngebiete und die Sperrzone I stellt die sogenannte Pufferzone dar.

Eine gute Nachricht bleibt, dass die ASP für den Menschen ungefährlich ist. (Quelle LUA)